AS-Fonds
Die vergleichsweise jungen AS-(Altersvorsorge-Sondervermögen)-Fonds
haben sich trotz des Kurseinbruches an den Börsen bislang gut behauptet.
Der DIT-Fonds "55plus" zum Beispiel
hat von April 2000 bis April 2001 nur 0,2 Prozent eingebüßt
und seinen Anlegern seit Auflegung vor drei Jahren knapp 30 Prozent
Rendite beschert. Der AS-Fonds "Aktiv Plus" der Adig-Fondgesellschaft
hat bei 50 Prozent Aktienanteil zwischen April 2000 und April 2001 zwar
7,4 Prozent nachgegeben, seit Auflegung 1998 aber immer noch knapp 50
Prozent Rendite geschafft.
Der Grund für die Stabilität der Entwicklung
bei den AS-Fonds liegt in dem Umstand, dass sie ebenso wie klassische
Investmentfonds auf attraktive Rendite bei vertretbarem Risiko zielen.
Neu ist, dass bei AS-Fonds zu Aktien und festverzinslichen Wertpapieren
Anteile von Immobilienfonds hinzukommen. Ein AS-Fondssparplan hat eine
Laufzeit von mindestens 18 Jahren oder bis zum 60. Lebensjahr. Der Anleger
zahlt monatliche Beiträge, in schwachen Börsenzeiten kann
er Anteile günstiger erwerben und so den durchschnittlichen Einstandspreis
senken (Cost-Average-Effekt). Grundsätzlich kann die Höhe
der Beiträge frei variiert werden. Erträge des AS-Fonds werden
automatisch wieder angelegt (Thesaurierung).
Der AS-Sparplan orientiert sich an der Lebensphase
des Anlegers. Zu Beginn ist der Aktienanteil höher. Nach
drei Vierteln der Vertragslaufzeit kann der Anleger sein erspartes Vermögen
kostenlos in festverzinsliche Wertpapiere und Immobilienfonds umschichten.
Dies ist ratsam, um die erreichten Erträge zu sichern: Wer bei
Rentenbeginn einen sehr hohen Aktienanteil im Depot hat und von einer
Baisse erwischt wird, muss mit weniger Rente auskommen.
AS-Fonds zahlen das angesammelte Kapital als
Gesamtsumme oder in monatlichen Raten aus. Sparer, die ihr Kapital vererben
wollen, wählen die "Auszahlung ohne Kapitalverzehr" und
lassen sich nur die Zinsen auszahlen. AS-Fondssparpläne lassen
sich mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende kündigen.
Um die staatliche Förderung zu kassieren, müssen AS-Fondssparer
die Auszahlung in monatlichen Raten wählen und dürfen nicht
vor dem 60. Lebensjahr auf das Ersparte zurückgreifen.
Generell gilt auch für AS-Fonds (Französisch: Kapital), dass
sie Kapitalanlagegesellschaften oder Fondgesellschaften sind, die verwaltete
Kapitalvermögen in Aktien, Immobilien etc. investieren. Die Anleger
dieser Fonds erhalten Anteilsscheine am Fondvermögen. Erwirtschaftet
ein Investmentfonds Erträge aus Kursgewinnen, Dividenden, Zinsen
etc., werden diese in der Regel an die Anteilseigener ausgeschüttet.
AS-Fonds sind somit spezielle Investmentfond, die auf die spezifischen
Bedürfnisse der privaten Altervorsorge abgestimmt sind. Die AS-Fondsmanager
investieren in Aktien, Rentenpapiere und in offene Immobilienfonds Diese
individuelle Altersvorsorge bietet flexible Anlagemöglichkeiten
am Kapitalmarkt für die langfristige Planung der Altersvorsorge.
Ebenso wie klassische Investmentfonds zielen AS-Fonds auf attraktive
Rendite bei vertretbarem Risiko. Neu ist, dass bei AS-Fonds auch Aktien
und festverzinslichen Wertpapieren Anteile von Immobilienfonds hinzukommen.
Die Anlage der Fondsvermögen bewegt sich in den festen gesetzlichen
Grundstrukturen.
Die gesetzlichen Anforderungen sind:
- die gleichen Vorschriften wie für alle
anderen Investmentfonds,
- das Altersvorsorge-Sondervermögen muss
überwiegend in Substanzwerte investieren, d.h. in Aktien und
in Immobilien,
- min. 51 Prozent des AS-Fondskapitals sind
in Aktien und in Immobilien anzulegen,
- der Aktienanteil darf max. 75 % des Fondvermögens
und muss min. 21 % des Fondvermögens betragen,
- derivative Instrumente (Optionen) sind nur
für Absicherungszwecke einzusetzen,
- bis max. 30 % des Fondvermögen dürfen
in Immobilien investiert werden (offene Immobilienfond, Direkterwerb),
- es muss eine Begrenzung von ungesicherten
Fremdwährungsrisiken auf max. 30 Prozent gewährleistet sein.
Die gesetzlichen Festlegungen sollen dazu betragen,
die Ertragstärke der Aktienanlage auszunutzen. Ferner erfolgt eine
Reduzierung der Schwankungsbreite durch die Kombination mit Rentenanlagen.
Das Altersvorsorge-Sondervermögen zeichnet sich durch folgende
Punkte aus:
- bei regelmäßigen Einzahlungen in
Altersvorsorge-Sparplänen wird eine Laufzeit von min. 18 Jahren
bis min. zur Vollendung des 60-zigsten Lebensjahres vorgeschrieben,
- die Investment-Gesellschaften sind verpflichtet
dem Anleger langfristig Sparpläne und Risikoabsicherungsverträge
vorzulegen, sowie Auszahlpläne für die Entnahmephase anzubieten,
- nach drei Vierteln der Vertragslaufzeit kann
der Anleger sein erspartes Vermögen kostenlos in festverzinsliche
Wertpapiere und Immobilienfonds umschichten.